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   VGH Bayern, 27.04.2010 - 11 B 07.30511   

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VGH Bayern, 27.04.2010 - 11 B 07.30511 (https://dejure.org/2010,38615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.04.2010 - 11 B 07.30511 (https://dejure.org/2010,38615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. April 2010 - 11 B 07.30511 (https://dejure.org/2010,38615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Tschetschenische bzw. inguschische Volkszugehörige aus Tschetschenien;Keine individuelle Vorverfolgung;Verfolgungssicherheit in der gesamten Russischen Föderation;Behandelbarkeit verbreiteter Volks- und Zivilisationskrankheiten in Tschetschenien;Gewährleistung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 3 B 16.08

    Ausländerrecht: Rückkehrpflicht von Tschetschenen in die Russische Förderation;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 11 B 07.30511
    1.2.1 Dass ethnische Tschetschenen, soweit sie keiner besonderen Risikogruppe angehören, selbst bei Annahme einer allein aus der Zugehörigkeit zu dieser Volksgruppe resultierenden kollektiven Vorverfolgung und unter Zugrundelegung der daraus resultierenden Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 QRL in Tschetschenien vor Übergriffen sicher sind, denen nach § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 9 f. QRL Rechtserheblichkeit zukommt, haben u. a. der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 21. Februar 2008 (a.a.O. RdNrn. 61 - 84), das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Urteil vom 31. Juli 2008 (Az. 2 L 23/06 RdNrn. 29 - 58) und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 3. März 2009 (Az. 3 B 16.08 RdNrn. 26 - 50) übereinstimmend ausgesprochen.

    Die Informationen, die seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. März 2009 (a.a.O.) als der jüngsten der drei vorstehend in Bezug genommenen Entscheidungen neu bekannt geworden sind, bestätigen die Richtigkeit der vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof, dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg getroffenen Feststellungen.

    Wenn die Menschenrechtsorganisation "Memorial" in der Ausarbeitung "Bewohner Tschetscheniens in der Russischen Föderation Oktober 2007 - April 2009" (S. 4) ausgeführt hat, im Jahr 2008 sei die Zahl der Entführungen und Morde in Tschetschenien wieder angestiegen, so folgt daraus nicht, dass die Feststellungen in den Entscheidungen vom 21. Februar 2008 (a.a.O.), 31. Juli 2008 (a.a.O.) und 3. März 2009 (a.a.O.), auf die das erkennende Gericht vorstehend Bezug genommen hat, deshalb unzutreffend geworden sind.

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 11 B 07.30511
    Ein Schutzanspruch nach dieser Bestimmung, die der Umsetzung von Art. 15 Buchst. c QRL dient, setzt nicht voraus, dass ein Ausländer aufgrund von Umständen, die in seiner persönlichen Situation wurzeln, von einer in dieser Vorschrift vorausgesetzten Gefahrenlage spezifisch betroffen ist (EuGH vom 17.2.2009 InfAuslR 2009, 138).

    Der Grad willkürlicher Gewalt, der vorliegen muss, damit eine Person Anspruch auf subsidiären Schutz hat, wird jedoch umso geringer sein, je mehr der Schutzsuchende belegen kann, dass er aufgrund seiner persönlichen Situation spezifisch betroffen ist (EuGH vom 17.2.2009, a.a.O., S. 139).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06

    Rückkehrgefährdung von Tschetschenen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 11 B 07.30511
    1.2.1 Dass ethnische Tschetschenen, soweit sie keiner besonderen Risikogruppe angehören, selbst bei Annahme einer allein aus der Zugehörigkeit zu dieser Volksgruppe resultierenden kollektiven Vorverfolgung und unter Zugrundelegung der daraus resultierenden Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 QRL in Tschetschenien vor Übergriffen sicher sind, denen nach § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 9 f. QRL Rechtserheblichkeit zukommt, haben u. a. der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 21. Februar 2008 (a.a.O. RdNrn. 61 - 84), das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Urteil vom 31. Juli 2008 (Az. 2 L 23/06 RdNrn. 29 - 58) und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 3. März 2009 (Az. 3 B 16.08 RdNrn. 26 - 50) übereinstimmend ausgesprochen.

    Wenn die Menschenrechtsorganisation "Memorial" in der Ausarbeitung "Bewohner Tschetscheniens in der Russischen Föderation Oktober 2007 - April 2009" (S. 4) ausgeführt hat, im Jahr 2008 sei die Zahl der Entführungen und Morde in Tschetschenien wieder angestiegen, so folgt daraus nicht, dass die Feststellungen in den Entscheidungen vom 21. Februar 2008 (a.a.O.), 31. Juli 2008 (a.a.O.) und 3. März 2009 (a.a.O.), auf die das erkennende Gericht vorstehend Bezug genommen hat, deshalb unzutreffend geworden sind.

  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 3 UE 191/07

    Zum Abschiebungsschutz tschetschenischer Volkszugehöriger aus Tschetschenien in

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 11 B 07.30511
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. HessVGH vom 21.2.2008 Az. 3 UE 191/07.A RdNr. 37) geht auch der erkennende Senat unter Aufgabe seines bisherigen Rechtsstandpunkts (vgl. dazu u.a. BayVGH vom 31.8.2007 Az. 11 B 02.31774 RdNr. 29) davon aus, dass an die Stelle des von der deutschen Rechtsprechung entwickelten Prognose- bzw. Wahrscheinlichkeitsmaßstabs der "hinreichenden Sicherheit" bei vorverfolgt ausgereisten Flüchtlingen nunmehr die in Art. 4 Abs. 4 QRL getroffene Regelung tritt.

    Dahinstehen kann, ob auch junge, aus dem Ausland zurückkehrende Männer vor Verfolgung nicht sicher sind (vgl. dazu HessVGH vom 21.2.2008, a.a.O., RdNr. 86), da keiner der Kläger dieser Personengruppe angehört.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 11 B 07.30511
    Bei der Würdigung des Vorbringens, mit dem ein Ausländer sein Gesuch um internationalen Schutz begründet, ist zu berücksichtigen, dass er sich typischerweise in Beweisnot befindet (BVerfG vom 14.5.1996 BVerfGE 94, 166/200).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 11 B 07.30511
    Soweit sich die Beklagte auf eine im Zeitpunkt der Ausreise bestehende inländische Fluchtalternative berufe, könne dieser Gesichtspunkt nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2009 (BVerwGE 133, 55) einen Erfolg der Berufung nicht rechtfertigen.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 11 B 07.30511
    Wurde ein Ausländer demgegenüber bereits im Herkunftsland verfolgt, so griff zu seinen Gunsten ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab ein: Er musste vor erneuter Verfolgung "hinreichend sicher" sein (BVerfG vom 2.7.1980 BVerfGE 54, 341/360).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 11 B 07.30511
    Hilfsweise erstreben sie die Feststellung, dass sie subsidiären Schutz nach § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG beanspruchen können, weiter hilfsweise die Feststellung, dass bei ihnen Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG vorliegen (vgl. zu der in dieser Weise gebotenen Auslegung eines flüchtlingsrechtlichen Klagebegehrens BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198/199 und vom 14.7.2009 Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- und Asylrecht Nr. 33, RdNr. 9; zur Maßgeblichkeit der genannten Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes, die an die Stelle der bei Erlass des Bescheids vom 21.5.2003 geltenden Vorschriften des § 51 Abs. 1 und des § 53 AuslG getreten sind, § 77 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AsylVfG).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 11 B 07.30511
    War er noch keiner asyl- oder flüchtlingsrechtlich beachtlichen Bedrohung ausgesetzt, kommt es bei der anzustellenden Prognose darauf an, ob ihm bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles politische Verfolgung mit "beachtlicher Wahrscheinlichkeit" droht (BVerwG vom 29.11.1977 BVerwGE 55, 82/83).
  • BVerwG, 23.05.1996 - 9 B 273.96

    Bestimmung der Anforderungen an eine Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2010 - 11 B 07.30511
    Verbleiben nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten noch Unklarheiten, kann der eigene Tatsachenvortrag des Schutzsuchenden zu seiner Anerkennung führen, sofern sich das Gericht unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände von der Wahrheit dieses Vorbringens überzeugen kann (BVerwG vom 23.5.1996 Az. 9 B 273.96 RdNr. 2).
  • VG Ansbach, 12.06.2012 - AN 10 K 12.30154

    Asylbewerber (Russische Föderation); keine asylrelevanten Verfolgungsmaßnahmen

    Hinsichtlich der allgemeinen Lage tschetschenischer Volkszugehöriger ist ebenfalls auf die Ausführungen im streitgegenständlichen Bundesamtsbescheid und darauf zu verweisen, dass tschetschenische Volkszugehörige im Regelfall eine inländische Fluchtalternative in der Russischen Föderation besitzen (vgl. BayVGH v. 27.04.2010, Az.: 11 B 07.30511).
  • VG Ansbach, 09.05.2012 - AN 10 K 10.30299

    Russische Staatsangehörige mit tschetschenischer Volkszugehörigkeit;

    Auch wenn tschetschenische Volkszugehörige im Regelfall auf eine inländische Fluchtalternative in der Russischen Föderation zu verweisen sind (vgl. BayerVGH v. 27.04.2010, Az.: 11 B 07.30511 ), spricht im vorliegenden Einzelfall alles dafür, dass der Kläger aufgrund des Umstandes, dass seine Familie wegen der Tätigkeiten seines Onkels und Bruders und dem von der Familie vor den EuGMR gegen die russische Föderation Geführten Verfahrens eine expandierte Stellung einnimmt und mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nach wie vor unter landesweiter Beobachtung stehen würde und auch von daher keinen Schutz staatlicher Stellen bei wahrscheinlichen Übergriffen von Anhängern anderweitiger tschetschenischer Gruppen landesweit erwarten dürfte.
  • VG München, 24.02.2011 - M 16 K 10.30774

    Herkunftsland: Russische Föderation/ Tschetschenien

    Das Gericht folgt der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. April 2010, Az.: 11 B 07.30511 (juris), zur Verfolgungssicherheit von Tschetschenen in der Russischen Föderation, soweit sie - wie vorliegend- nicht der besonderen Risikogruppe junger Männer aus dem ehemaligen Bürgerkriegsgebiet (RdNrn. 106 f., 132), wie z.B. Oppositionelle/ Kämpfer (dortigen RdNrn. 119 ff.), zugehören.
  • VG Ansbach, 12.06.2012 - AN 10 K 12.30153

    Asylbewerber (Russische Föderation); keine asylrelevanten Verfolgungsmaßnahmen

    Hinsichtlich der allgemeinen Lage tschetschenischer Volkszugehöriger ist ebenfalls auf die Ausführungen im streitgegenständlichen Bundesamtsbescheid und darauf zu verweisen, dass tschetschenische Volkszugehörige im Regelfall eine inländische Fluchtalternative in der Russischen Föderation besitzen (vgl. BayVGH v. 27.04.2010, Az.: 11 B 07.30511).
  • VG Gelsenkirchen, 03.04.2013 - 12a K 3979/10

    Flüchtlingsanerkennung, Russische Föderation, Russland, Tschetschenien,

    Die Norm enthält, wenn der Betroffene vorverfolgt ausgereist ist, eine Beweislastumkehr auch für die Feststellung der inländischen Fluchtalternative (vgl. BayVGH, Urteile vom 27. April 2010 - 11 B 07.30511 - juris Rn. 119 und vom 9. August 2010 - 11 B 09.30091 -, juris Rn. 28).
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